Überlassungsvertrag E Bike

AGB für die Vermietung - Haftungserklärung und Nutzungsbedingungen:


HS Ferienwohnung Haus Schönborn

 

 

Mietvertrag für Fahrräder und Fahrräder mit Elektromotor (E-Bikes)


Vermietbedingungen für Mietfahrräder

 


DAS ELEKTRO-FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG

1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.


2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.


3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.


4. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.


5. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietrad mit dem dazugehörigen Fahrradschloss abzuschließen.


6. Das Tragen eines Fahrradhelms wird vom Vermieter ausdrücklich gewünscht.

 


II. PFLICHTEN DES MIETERS

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.


2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahr -rades dem Vermieter mitzuteilen.

 


III. REPARATUR

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf schuldhafte Beschädigungen des Fahrrades durch den Mieter oder Verletzung der vertraglichen Pflichten entstanden sind. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

 


IV. UNFALL/DIEBSTAHL
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.


V. HAFTUNG
1. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.


2. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.


3. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

 


VI. HAFTUNGSAUSSCHLUSS DES VERMIETERS

Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Soweit der Vermieter wegen eines Verstoßes des Mieters gegen diesen Mietvertrag, gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen von Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter im Innenverhältnis in vollem Umfang von der Haftung freizustellen, und alle diesbezüglichen Verpflichtungen des Vermieters zu erfüllen.


VII. RÜCKGABE DES FAHRRADES
1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.


2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.


3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden
angefangenen Tag die Tagesmietgebühr zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.


4. Das Fahrrad ist bei der Rückgabe auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren und das Ergebnis im Vertrag festzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit aufgetretene Mängel zu melden.

 

VIII. ABSCHLIESSENDES
1. Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.


2. Sollten einzelne des Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 


Bedienungshinweise
Wir gehen davon aus, dass Sie mit der Benutzung eines Fahrrades vertraut sind.


• Machen Sie sich durch vorsichtiges Betätigen der Handbremse mit deren Wirkung vertraut. Beachten Sie bitte auch deren veränderte Wirkung bei Nässe (längerer Bremsweg, nach dem «Trockenbremsen» eventuell Blockiergefahr bei voll gezogener Bremse).

 

• Benutzen Sie das City E- Bike bitte nur auf entsprechendem ebenem Fahrbahnbelag und nicht im Gelände. Um unnötige Beschädigungen dem Rad zuzufügen, halten Sie immer den Fahrbahnbelag hier im Nationalpark im Auge, der durch Verwurzelungen und Schiefersteinen anspruchsvoll werden kann. Weichen Sie solchem Belag aus und verringern sie das Tempo.-


• Die Rücktrittbremse (sofern vorhanden) erreicht Ihre volle Bremswirkung nur, wenn die Tretkurbeln parallel zum Boden stehen. Die Bremswirkung in leichten Gängen (z.B. I. Gang) ist deutlich stärker als in den Schnellgängen (z.B. 3. Gang).


• Bitte benutzen Sie die Rücktrittnabe bei längeren Bergabfahrten nicht ständig, sondern lassen Sie sie zwischendurch abkühlen. Funktionsstörungen und Beschädigungen sind sonst die Folge. Benutzen Sie mehr die Felgenbremse, und betätigen Sie die Rücktrittnabe nur für kurzes Abbremsen.


• Schalten Sie die Kettenschaltung nur während der Fahrt. Die Tretkraft ist zu reduzieren, um ein sicheres Schalten zu ermöglichen. Lautes Krachen signalisiert zu hohe Tretkräfte!


• Vergewissern Sie sich, dass die Reifen mit dem Nennluftdruck 3,8 bar (der auf der Reifenflanke angegeben ist) befüllt sind. Ein Über- oder Unterschreiten des Luftdruckes um mehr als 1 Bar kann Schäden an der Bereifung und den Felgen verursachen.


• Beachten Sie die Mindesteinstecktiefe von Sattelstütze und Lenkervorbau (je 7 cm/Markierung!).


Auf einige Details der Elektrofahrräder möchten wir Sie trotzdem noch besonders hinweisen.
• Aktivieren Sie die Elektrounterstützung, indem Sie durch kurzes Antippen das Display einschalten.


• Schalten Sie die Elektrounterstützung genau so wieder ab.


• Beginnen Sie das Fahren mit elektrischer Unterstützung in der kleinster Auswahl und steigern Sie diese erst nach einer gewissen Eingewöhnungszeit.


• Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten.


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